Eltern

Eltern und Schule – ein starkes Team für die SchülerInnen am MWG

Liebe Eltern ! 

An dieser Stelle möchten wir Sie über Möglichkeiten der Elternmitwirkung am MWG, über aktuelle Themen und Termine unterrichten und Sie anregen, an der Gestaltung des Lebensraums Schule aktiv mitzuwirken.

Neben der Mitarbeit in den Schulgremien kann dieses auch über die Teilnahme an Arbeits- und Gesprächskreisen sowie durch persönliche Gespräche mit den Lehrer*innen, mit der Schulleitung und unter den Eltern erfolgen.
Wir freuen uns über Anregungen zur Gestaltung dieser Elternseite und bitten Sie auch um Hinweise auf Themen, die aus Ihrer Sicht für das schulische Leben am MWG von Bedeutung sind.
Sprechen Sie uns bitte an (schulpflegschaft[at]mwg-lemgo.de)

Die Vertreter der Schulpflegschaft 2021/2022

Vorsitzender: Herr Rullkötter

Mitwirkungsgremien

MACHEN SIE MIT !!

Das Schulgesetz des Landes NRW sieht vor, dass Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in der Schule fördern.

In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW die Broschüre „Einfach mitwirken“ veröffentlicht, in der die Möglichkeiten elterlicher Mitwirkung dargestellt und erläutert werden.

Als Mitwirkung wird dabei das Recht auf Beteiligung (Stellungnahme-, Anhörungs-, Informations- und Vorschlagsrechte) oder auf Entscheidung verstanden. Die Mitwirkungsgremien haben außerdem ein Auskunfts- und Beschwerderecht gegenüber der Schulleitung und Anspruch auf eine begründete schriftliche Antwort.

Als Mitwirkungsgremien aktiver Elternarbeit sind vorgesehen:

  • Klassenpflegschaft / Jahrgangsstufenpflegschaft
  • Klassenkonferenz / Jahrgangsstufenkonferenz
  • Schulpflegschaft
  • Schulkonferenz
  • Fachkonferenzen

Neben diesen formellen Mitwirkungsmöglichkeiten bietet das MWG den Eltern die Möglichkeit, in Arbeitsgruppen und Gesprächskreisen an aktuellen Themen und Fragestellungen gestaltend mitzuwirken. Darüber hinaus erfolgt am MWG auch in Einzelfragen ein offener und vertrauensvoller Austausch zwischen der Schulleitung, den Lehrer*innen und den Eltern.


Klassenpflegschaft / Jahrgangsstufenpflegschaft

Mitglieder der Klassenpflegschaft:

  • Eltern der Schüler*innen der Klasse
  • mit beratender Stimme: Klassenlehrer*in und – ab Klasse 7 – der/die Klassensprecher*in


Mitglieder der Jahrgangsstufenpflegschaft

  • Eltern der Schüler*innen jeder Jahrgangsstufe – soweit kein Klassenverband besteht –
  • Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils 20 Schüler*innen eine/n Vertreter*in für die Schulpflegschaft sowie eine/n Stellvertreter*in


Vorsitz der Klassenpflegschaft

  • Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter*in


Aufgaben / Ziele der Pflegschaft

  • Sie dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrer*innen und Schüler*innen.
  • Sie dient der Information und dem Meinungsaustausch über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
  • Sie dient der Beteiligung bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte.


Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft  

  • Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreter*innen
  • Die Stellvertreter*innen können an den Sitzungen teilnehmen.
  • Der/die Schulleiter*in soll beratend an den Sitzungen teilnehmen.
  • Zwei vom Schülerrat gewählte Schüler*innen ab Klasse 7 können mit beratender Stimme teilnehmen.


Vorsitz der Schulpflegschaft

  • Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertreter*innen.


Aufgaben / Ziele

  • Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken.
  • Beratung in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule
  • Vermittlung bei Konflikten innerhalb der Schule
  • Vorschlags- und Anregungsrecht an den Schulträger und die Schulaufsichtsbehörde


Entscheidungen z.B. über:

  • Schulprogramm
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und –sicherung
  • Kooperationen von Schulen und Zusammenarbeit mit anderen Partnern
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote
  • Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
  • Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
  • Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
  • Schulhaushalt
  • Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters
  • Erlass einer Schulordnung
  • Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot